Die Ausbildung:
Frühestens mit 15 Monaten kann man die Begleithundeprüfung (BH) ablegen, für die IGP1 beträgt das Zulassungsalter 18 Monate. Sie bedarf aber einer intensiven Vorbereitung in den Sparten Fährtenarbeit, Unterordnung (Gehorsamsübungen) und Schutzdienst. In dieser Ausbildungsphase lernt man sehr schnell die Belastbarkeit seines Hundes kennen und seine Veranlagung für den Leistungssport. Während Fährtenarbeit und Unterordnung ganz entscheidend vom Geschick des Ausbilders abhängen, ist man beim Schutzdienst auf ein vorhandenes Triebpotential (Beutetrieb, Wehrtrieb, Aggressionstrieb und Meideverhalten) angewiesen.
Wichtig ist vor allem, daß der Hund nur im Fall einer Flucht oder eines Angriffes auf eine Person zufaßt und sofort selbstständig oder auf Kommando wieder abläßt, wenn sich der Helfer ruhig verhält.An sich hat die Schutzhundeprüfung eine doppelte Funktion: zum einen ist sie eine Zuchtzulassungsprüfung und somit für jeden in der Schäferhundzucht verwendeten Deutschen Schäferhund obligatorisch. Zum anderen stellt sie für jeden ernsthaften Hundesportler ein erklärtes Ausbildungsziel dar, je nach Anfoderung in den drei Schwierigkeitsstufen IGP1, IGP2, IGP3 (Internationale Gebrauchshundeprüfung).
Die Bewertung erfolgt nach einem Punktesystem, angepaßt an die Anforderungen der Prüfungsstufe. Gesamtpunktezahl pro Sparte sind 100 Punkte, zusammen also insgesamt 300 Punkte. Hiervon müssen mindestens 70/70/80 = 220 Punkte erreicht werden, um die Prüfung zu bestehen.
Die Schutzhundeausbildung ist eine rein sportliche Angelegenheit. Der Begriff "Schutzhund" weckt im Laien oft ganz falsche Vorstellungen. Die vielfach verbreitete Meinung, nur der geprüfte beziehungsweise ausgebildete Hund sei der optimale Schutz für Haus und Familie, ist unrichtig. Es kann durchaus der Fall sein, daß sich ein Hund, der hervorragende sportliche Leistungen vollbringt, im Alltag als nicht unbedingt zuverlässiger Beschützer erweist. Wünschenswert ist beides, jedoch sind Sport und Zivilschutz völlig verschiedene Materien. Natürlich werden bei der Schutzdienstarbeit Verteidigungs- und Schutztrieb freigesetzt und gefördert, im Ernstfall jedoch kann es passieren, daß ein ausgebildeter Hund die gewünschte Reaktion vermissen läßt, da das ihm bekannte Reizmittel, der Schutzarm, fehlt. Ein entsprechend veranlagter Hund sollte nach Möglichkeit ausgebildet werden. Die sportliche Betätigung macht ihn umgänglich und schweißt Führer und Hund zusammen. Die Arbeit mit dem Tier in freier Natur ist ein schöner Ausgleich zum streßerfüllten Alltag. Außerdem sind Gehorsamsübungen, ganz gleich welcher Art, für jeden Hund unerläßlich. Erfolgreiche Arbeit mit dem Hund erfordert Konsequenz und Einfühlungsvermögen. Wir müssen lernen, Geduld aufzubringen, wenn es einmal nicht gelingt, sich dem vierbeinigen Partner verständlich zu machen. Vertrauen des Hundes zum Führer ist die unerläßliche Voraussetzung für eine zuverlässige Zusammenarbeit. Was er gelernt hat. soll er auf unser Hörzeichen unverzüglich ausführen. Unser Ziel ist es, einen freudig arbeitenden Hund vorzuführen. Die Schutzhundeausbildung setzt sich aus drei verschiedene Sparten zusammen :
-> Fährtenarbeit
Unser Hund interessiert sich auf Grund seiner Nasenveranlagung von Natur aus ganz besonders für Wildfährten. Mußte er doch früher als Wildhund seine Beute durch Witterung suchen und aufstöbern.
Wir können aber diese Neigung zum Wildern, welches sich als Erbe bis heute fortgepflanzt hat, nicht brauchen und dürfen sie auch in keinem Falle dulden.
Durch die Ausbildung in der Fährtenarbeit können wir unserem Hund, wenn auch nur ersatzweise, etwas seiner Neigung Entsprechendes bieten. Ist der Hund in dieser Disziplin ausgebildet, macht ihm die Suche Freude und Spaß.
-> Gehorsamsarbeit
Der Hund ist ein Rudeltier; darum läßt er sich auch in unsere Familie und unsere Gemeinschaft leicht einordnen. Voraussetzung ist aber eine richtige Erziehung. Die Erziehung unseres Hundes sollten wir später in eine gezielte Ausbildung überleiten. Daß der Hund gerne lernt und arbeitet, vorausgesetzt die Ausbildung wird richtig und für den Hund zumutbar gestaltet, dürfte erwiesen ein.
Unser Hund will und sollte beschäftigt werden.
Es genügt nicht, auch wenn wir ein noch so großes Grundstück besitzen, wenn der Hund sich darin selbst überlassen ist. Ein täglicher Ausgang und eine gezielte Beschäftigung kann ihm einfach nicht ersetzt werden. Unser Hund wird uns durch die Gehorsams-
arbeit näher gebracht.
Er lernt zu gehorchen, schließt sich uns noch besser an und wir bringen ihm dadurch mehr Verständnis entgegen.
-> Schutzdienst
Der Wildhund mußte seine Beute suchen, erjagen und erkämpfen. Unser Hund braucht und darf das nicht mehr. Er wird von uns gefüttert, gehegt und gepflegt. Trotzdem müssen wir immer wieder erleben, daß es Hunde gibt, die wildern, jagen und sich gegen ihre Umwelt aggressiv verhalten.
Mit dem kontrollierten und richtig gelernten Schutzdienst auf den Übungsplätzen können wir dem Hund etwas bieten, das seinem angeborenen Beutetrieb Rechnung trägt. Er darf kämpfen, Beute erobern und praktisch vieles tun, was seinem Naturell entspricht.
Das Kämpfen um die Beute und das Siegen über den Helfer erweckt beim Hund in keiner Weise Aggressivität gegen den Menschen, sondern hat in manchen Fällen, wo eine solche vorhanden war, diese durch die Arbeit abbauen helfen.
Am Anfang wird mit der Beisswurst gespielt um dem Hund ein Gefühl für die Übungen zu geben und den Beutetrieb zu wecken. Auch lernt der Hund hier den Helfer in voller Montur und Ausrüstung kennen.
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